Charta
Erneuerte Vereinte Nationen

Präambel

Wir, die freien Menschen des neuen deutschen Staates, des Königreiches Deutschland, und die Völker aller Vertragsparteien – FEST ENTSCHLOSSEN, künftige Geschlechter vor den Systemen zu bewahren, die die Menschheit immer noch an die Geißel des Krieges bindet und sie immer noch zu unsagbaren Handlungen treibt, die zu Ungerechtigkeiten und Spannungen unter den Menschen und Völkern führen;

wir, die wir unseren Glauben an die Rechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut bekräftigen, wollen Bedingungen schaffen, unter denen wahrhafte Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus gerechten Verträgen die ohne Zwang geschlossen wurden und anderen Quellen des Völkerrechts, die dabei tatsächlich die Menschenrechte achten und zu friedlichem Fortschritt führen, gewahrt werden können, geloben, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern

UND FÜR DIESE ZWECKE

sich nach besten Kräften für Frieden, Gerechtigkeit, eine Erneuerung der dem Menschen dienenden Systeme, für die Verbreitung von Werten und Ethik einzusetzen, Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, unsere Kräfte zu vereinen um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, allen Menschen und dem Schöpfer zu dienen, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen die gewährleisten, dass Waffengewalt überflüssig wird oder nur noch in Ausnahmefällen im gemeinsamen Interesse zu Zwecken des Selbstschutzes angewendet wird und internationale Einrichtungen und Organisationen in Anspruch zu nehmen, um den ethischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern –

HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN.

Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Erneuerten Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine supranationale internationale Organisation, die den Namen “Erneuerte Vereinte Nationen“ führen soll.

Begriffsbestimmungen:

Ein Angriffskrieg ist jede kriegerische Handlung, die auf fremdem Territorium durch ferngelenkte Waffentechnik, die eigene Armee, eine Söldnerarmee oder -kampfgruppe oder durch andere Beauftrage durchgeführt wird. Das schließt eine direkte oder indirekte Finanzierung oder Bewaffnung einer ausländischen Söldner- oder Rebellengruppe ein.

Ein Verteidigungskrieg ist jede kriegerische Handlung, die gegen einen bewaffneten organisierten Angreiferverband aus dem Auslande oder einen vom Auslande finanzierten und organisierten inländischen Verband von Ausländern innerhalb des eigenen Territoriums zur Verteidigung der eigenen Bevölkerung, der eigenen natürlichen Ressourcen, der Infrastruktur oder der nationalen Souveränität oder Integrität ausgeführt wird. Dies schließt das Verlassen des Territorium im tasächlichen Verteidigungsfalle ein.

Zum ersten Kapitel der Charta